Innenraum Zeller
Die vorgefundene Planungsrechtliche Situation des zu bebauenden Grundstücks war ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der sich auf ein Projekt über zwei nebeneinander liegende Grundstücke bezog – eine Art bauliches Ensemble. Vorgeschrieben war, neben der Bebauungsgröße und der Lage der Garagen eine eingeschossige Bauweise mit Satteldach bei einer maximalen Dachneigung von 40° Grad und die Giebelständigkeit zur Straße.